Vertragsergänzung

    Auftragsverarbeitung (AVV)

    DeepImmo GmbH - Stand: 12. Mai 2026

    Abschluss / Einbeziehung dieser Vertragsergänzung

    Diese Vertragsergänzung Auftragsverarbeitung ist integraler Bestandteil der Leistungsvereinbarung (Hauptvertrag) und wird durch Bezugnahme in den AGB bzw. dem Hauptvertrag wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen; einer gesonderten Unterzeichnung bedarf es nicht. Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Hauptvertrages und der AGB. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die in den AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen auch für Ansprüche aus dieser Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung Anwendung finden.

    Abschnitt I

    Allgemeine Bestimmungen

    Klausel 1Zweck und Anwendungsbereich

    1. Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln") soll die Einhaltung von Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO sichergestellt werden.
    2. Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Art. 28 Abs. 3 und 4 DSGVO zu gewährleisten.
    3. Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
    4. Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
    5. Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der DSGVO unterliegt.
    6. Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der DSGVO erfüllt werden.

    Klausel 2Unabänderbarkeit der Klauseln

    1. Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
    2. Dies hindert die Parteien nicht daran, die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.

    Klausel 3Auslegung

    1. Werden in diesen Klauseln die in der DSGVO definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
    2. Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der DSGVO auszulegen.
    3. Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der DSGVO vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.

    Klausel 4Vorrang

    Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

    Klausel 5Kopplungsklausel

    1. Eine Einrichtung, die nicht Partei dieser Klauseln ist, kann diesen Klauseln mit Zustimmung aller Parteien jederzeit als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter beitreten, indem sie die Anhänge ausfüllt und Anhang I unterzeichnet.
    2. Nach Ausfüllen und Unterzeichnen der unter Buchstabe a genannten Anhänge wird die beitretende Einrichtung als Partei dieser Klauseln behandelt und hat die Rechte und Pflichten eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters entsprechend ihrer Bezeichnung in Anhang I.
    3. Für die beitretende Einrichtung gelten für den Zeitraum vor ihrem Beitritt als Partei keine aus diesen Klauseln resultierenden Rechte oder Pflichten.

    Abschnitt II

    Pflichten der Parteien

    Klausel 6Beschreibung der Verarbeitung

    Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.

    Klausel 7Pflichten der Parteien

    7.1 Weisungen

    1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
    2. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die DSGVO oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.

    7.2 Zweckbindung

    Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.

    7.3 Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten

    Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.

    7.4 Sicherheit der Verarbeitung

    1. Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten"). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
    2. Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

    7.5 Sensible Daten

    Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten"), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.

    7.6 Dokumentation und Einhaltung der Klauseln

    1. Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
    2. Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
    3. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der DSGVO hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
    4. Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
    5. Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

    7.7 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

    1. Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können.
    2. Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten.
    3. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
    4. Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
    5. Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche – im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist – das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.

    7.8 Internationale Datenübermittlungen

    1. Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.
    2. Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der DSGVO beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der DSGVO sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Art. 46 Abs. 2 DSGVO erlassen wurden.

    Klausel 8Unterstützung des Verantwortlichen

    1. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
    2. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten.
    3. Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
      1. Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
      2. Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte;
      3. Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind;
      4. Verpflichtungen gemäß Art. 32 DSGVO.
    4. Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.

    Klausel 9Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

    Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Art. 33 und 34 DSGVO nachkommen kann.

    9.1 Verletzung beim Verantwortlichen verarbeiteter Daten

    1. Unterstützung bei der unverzüglichen Meldung an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), sofern relevant.
    2. Einholung der gemäß Art. 33 Abs. 3 DSGVO erforderlichen Informationen, insbesondere:
      1. Art der personenbezogenen Daten mit Kategorien und ungefährer Zahl betroffener Personen und Datensätze;
      2. wahrscheinliche Folgen der Verletzung;
      3. vom Verantwortlichen ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung und Abmilderung.
    3. Sind nicht alle Informationen gleichzeitig verfügbar, enthält die ursprüngliche Meldung die verfügbaren Informationen; weitere Informationen werden ohne unangemessene Verzögerung nachgereicht.
    4. Unterstützung bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Art. 34 DSGVO, die betroffene Person unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein hohes Risiko besteht.

    9.2 Verletzung beim Auftragsverarbeiter verarbeiteter Daten

    Der Auftragsverarbeiter meldet die Verletzung dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Die Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:

    1. Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst mit Kategorien und ungefährer Zahl betroffener Personen und Datensätze);
    2. Kontaktdaten einer Anlaufstelle für weitere Informationen;
    3. voraussichtliche Folgen und ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen zur Behebung und Abmilderung.

    Abschnitt III

    Schlussbestimmungen

    Klausel 10Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags

    1. Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nachkommt, kann der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist.
    2. Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn:
      1. die Verarbeitung ausgesetzt wurde und die Einhaltung nicht innerhalb eines Monats wiederhergestellt wurde;
      2. der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Pflichten gemäß DSGVO nicht erfüllt;
      3. der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder einer Aufsichtsbehörde nicht nachkommt.
    3. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass diese gegen geltende rechtliche Anforderungen verstoßen.
    4. Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dies, oder gibt sie an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern keine gesetzliche Speicherpflicht besteht.

    Anhang I

    Liste der Parteien

    Verantwortlicher

    Name
    Im Auftrag/Vertrag bezeichneter Kunde/Auftraggeber
    Anschrift
    Adresse des Kunden/Auftraggebers wie im Auftrag/Vertrag definiert
    Kontaktperson
    Kontaktperson wie im Auftrag/Vertrag definiert

    Auftragsverarbeiter

    Name
    DeepImmo GmbH
    Anschrift
    Herzog-Wilhelm-Straße 1, 80331 München
    Kontaktperson
    Tim Godejohann (privacy@deepimmo.com)

    Anhang II

    Beschreibung der Verarbeitung

    Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

    Der Auftragsverarbeiter DeepImmo bietet mit seinem „Real Estate OS®" eine datengestützte Plattform, die Lage-, Markt- und Zielgruppenanalysen sowie Preisempfehlungen für Immobilien liefert. Die Plattform verarbeitet immobilienspezifische Daten, um automatisierte Lage-, Markt- und Zielgruppenanalysen sowie modellbasierte Preisbewertungen zu erstellen. Hierzu werden bereitgestellte Daten strukturiert erfasst, algorithmisch ausgewertet und in standardisierten Analyseberichten oder Bewertungsergebnissen für den Verantwortlichen bereitgestellt.

    Der Verantwortliche nutzt die Plattform des Auftragsverarbeiters und der Auftragsverarbeiter stellt diese als Software as a Service (SaaS) zur Verfügung. Der Auftragsverarbeiter wird dabei als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO für den Auftraggeber tätig.

    Betroffene

    • Eigentümer, Vermieter, Mieter, Investoren

    Datenkategorien

    • Kontaktdaten der Betroffenen
    • Objektdaten für Immobilien

    Die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten umfassen regelmäßig keine besonderen Datenkategorien.

    Dauer der Verarbeitung

    Die Datenverarbeitung wird vom Auftragsverarbeiter für die Dauer des jeweiligen Auftrags/Vertrages durchgeführt.

    Anhang III

    Technische und organisatorische Maßnahmen

    Beschreibung der vom Auftragsverarbeiter ergriffenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und des Zwecks der Verarbeitung sowie der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

    1.Vertraulichkeit

    1.1 Zutrittskontrolle

    Das Hosting der Software-Plattform von DeepImmo erfolgt in einem Rechenzentrum von Amazon Web Services (AWS) in Frankfurt. Der Zutritt zum Rechenzentrum wird per Vereinzelungsanlage sichergestellt. Weiterhin ist das gesamte Gelände außerhalb und innerhalb der Rechenzentren durch Videoüberwachung und 365×7×24 Sicherheitspersonal geschützt. Eine ausführliche Dokumentation der von AWS getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Zertifizierungen (einschließlich ISO 27001) ist unter aws.amazon.com/de/compliance abrufbar.

    Die Büroräume von DeepImmo befinden sich in einem Bürohaus in München. Die Zugänge sind Tag und Nacht verschlossen; es kommt ein elektronisches Schließsystem zum Einsatz. Die Schlüsselvergabe folgt einem definierten Prozess, der zu Beginn und zum Ende eines Arbeitsverhältnisses die Erteilung bzw. den Entzug von Zutrittsberechtigungen regelt. Eingänge und Fenster sind mit einer Alarmanlage gesichert, die jeden Abend automatisch aktiviert wird.

    1.2 Zugangskontrolle

    Zugang zur Software-Plattform und zu IT-Systemen erhalten Nutzer nur über entsprechende Zugangsberechtigungen, die in einem gemanagten Prozess von Administratoren vergeben werden. Initialpasswörter müssen bei erster Anmeldung geändert werden. Passwortvorgaben erfüllen den Stand der Technik; MFA und ein zentraler Passwortmanager sind wo möglich verpflichtend. Fehlerhafte Anmeldeversuche werden protokolliert und führen zur Sperrung. Passwörter werden verschlüsselt gespeichert.

    Remote-Zugriffe erfolgen über verschlüsselte Verbindungen. Server- und Client-Systeme verfügen über Virenschutz mit tagesaktuellen Signaturen, ein Intrusion-Prevention-System und Firewalls. Alle Mitarbeitenden sind angewiesen, ihre IT-Systeme beim Verlassen zu sperren.

    1.3 Zugriffskontrolle

    Zugriffsberechtigungen werden ausschließlich von Administratoren nach dem „Need to Know"-Prinzip auf „Least Privilege"-Basis vergeben. Es existiert ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept. Admin-Rechte werden äußerst restriktiv gehandhabt. Die Installation nicht genehmigter Software ist untersagt. Alle Systeme werden regelmäßig mit Sicherheitsupdates aktualisiert.

    1.4 Trennung

    Alle eingesetzten IT-Systeme sind mandantenfähig; die logische Trennung von Daten ist stets gewährleistet. Die Produktivumgebung ist streng von der Testumgebung getrennt.

    1.5 Verschlüsselung & Pseudonymisierung

    Administrative Zugriffe erfolgen über verschlüsselte Verbindungen. Daten auf Server- und Clientsystemen werden auf verschlüsselten Datenträgern gespeichert. Bei einer Pseudonymisierung erfolgt eine strikte Trennung der Zuordnungsdaten von den pseudonymisierten Daten.

    2.Integrität

    2.1 Eingabekontrolle

    Eingabe, Änderung und Löschung von Daten werden protokolliert; die Protokollierung wird regelmäßig kontrolliert. Mitarbeitende arbeiten stets mit eigenen Accounts; Account-Sharing ist nicht zulässig. Es ist nachvollziehbar, wer Daten eingegeben, geändert oder gelöscht hat.

    2.2 Weitergabekontrolle

    Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur in dem Umfang, in dem dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Alle Übermittlungen sind dokumentiert; es bestehen detaillierte Datenflussübersichten sowie Aufbewahrungs- und Löschkonzepte. Daten werden soweit möglich verschlüsselt übertragen. Die Nutzung privater Datenträger ist untersagt.

    3.Verfügbarkeit und Belastbarkeit

    Daten auf Serversystemen werden mindestens täglich inkrementell und wöchentlich voll gesichert. Sicherungsmedien sind verschlüsselt; das Einspielen von Backups wird regelmäßig getestet. Alle relevanten IT-Systeme verfügen über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung. Im Rechenzentrum sind Brandmelde- und CO₂-Löschanlage installiert. Serversysteme unterliegen einem Monitoring mit Alarmierung. Es besteht ein Notfall- und Wiederanlaufplan.

    4.Managementsystem & Überprüfung

    4.1 Informationssicherheits- und Datenschutzmanagementsystem

    Bei DeepImmo ist ein umfassendes Informationssicherheits- und Datenschutzmanagementsystem implementiert. Verantwortlichkeiten sind eindeutig zugewiesen und dokumentiert. Richtlinien werden regelmäßig auf Wirksamkeit evaluiert. Ein Informationssicherheits- und Datenschutzteam berichtet direkt an die Geschäftsführung.

    4.2 Schulung und Verpflichtung der Mitarbeitenden

    Alle Mitarbeitenden werden regelmäßig zu Datenschutz und Informationssicherheit geschult und auf Vertraulichkeit verpflichtet. Die Verpflichtung gilt über das Ende der Tätigkeit hinaus.

    4.3 Transparenz der Datenverarbeitung

    Es besteht eine umfassende Dokumentation der Datenverarbeitung; Datenschutzinformationen werden regelmäßig geprüft. Ein formalisierter Prozess zur Bearbeitung von Betroffenenanfragen gewährleistet die Einhaltung der Fristen.

    4.4 Dienstleistermanagement (Auftragskontrolle)

    Bei der Beauftragung von Auftragsverarbeitern wird initial und regelmäßig auditiert und eine AVV abgeschlossen. Alle Auftragsverarbeiter sind verpflichtet, personenbezogene Daten auf Weisung des Verantwortlichen und spätestens bei Vertragsbeendigung zu löschen.

    4.5 Umgang mit Sicherheits- und Datenschutzvorfällen

    Eine Richtlinie definiert standardisierte Prozesse. Informationssicherheits- und Datenschutzbeauftragter werden stets informiert. Alle Vorfälle werden dokumentiert und analysiert. Firewalls und Spamfilter werden laufend aktualisiert. Mitarbeitende melden potenzielle Vorfälle bereits beim geringsten Verdacht; gesetzliche Meldepflichten werden fristgerecht erfüllt.

    4.6 Privacy by Design und Privacy by Default

    Bereits bei Entwicklung und Weiterentwicklung wird den Grundsätzen der Datensparsamkeit und Datenminimierung Rechnung getragen. Es werden nur die personenbezogenen Daten erhoben, die für den jeweiligen Zweck zwingend erforderlich sind; eine Anonymisierung wird kontinuierlich geprüft.

    Anhang IV

    Liste der Unterauftragsverarbeiter

    UnterauftragsverarbeiterLeistungenOrt der DV

    Amazon Web Services EMEA SARL

    Luxemburg

    Hosting der DeepImmo-Plattform (IaaS)EU
    Support USA (SCC)

    BetterStack, Inc.

    USA

    Uptime Monitoring und Log Management (EU Cluster)EU
    Support USA (EU-U.S. Data Privacy Framework, Fallback SCC)

    DeepImmo GmbH

    Herzog-Wilhelm-Straße 1, 80331 München

    Datenschutz-Kontakt: privacy@deepimmo.com